Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
ist neben Landtag und Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Es ist unabhängig und selbständig und daher auch keinem Ministerium zugeordnet. Seine Stellung im Land entspricht der des Bundesverfassungsgerichts im Bund. Entscheidungen des Verfassungsgerichts binden Landtag und Landesregierung und alle Gerichte und Behörden des Landes. Sie haben, soweit Landesrecht mit der Landesverfassung für unvereinbar oder nichtig erklärt wird, Gesetzeskraft.
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Jägerallee 9 - 12 (Justizzentrum)
14469 Potsdam
Tel.: 0331 - 600 698 0
Fax: 0331 - 600 698 30
E-Mail: info@verfassungsgericht.brandenburg.de



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