Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Bild Verfassungsgericht

 

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist neben Landtag und Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Es trifft seine Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit und ist gegenüber den beiden anderen Verfassungsorganen, aber auch gegenüber allen Gerichten und Behörden selbstständig. Daher ist es keinem Ministerium, auch nicht dem der Justiz zugeordnet. Die Funktion des Verfassungsgerichts im Land entspricht der des Bundesverfassungsgerichts im Bund. Entscheidungen des Verfassungsgerichts binden Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden des Landes. Sie haben, soweit Landesrecht mit der Landesverfassung für unvereinbar oder nichtig erklärt wird, Gesetzeskraft.


Presseerklärungen

16.05.2013 Hinweis für die Medien

Am Freitag, dem 17. Mai 2013, findet vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in dessen Dienstgebäude (Potsdam, Jägerallee 9 - 12) um 11.00 Uhr die mündliche Ver­hand­lung im... weiter

30.04.2013 Presseerklärung

Kostenerstattungsregelung im Kindertagesstättengesetz verstößt gegen die Landesverfassung

Die Finanzierung der besseren Personalausstattung in den Kindertagesstätten in Brandenburg verstößt seit dem Jahr 2010 gegen die Verfassung des Landes Brandenburg. Die Regelung über die... weiter

Anschrift

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Jägerallee 9 - 12 (Justizzentrum)
14469 Potsdam

Tel.: 0331 - 600 698 0
Fax: 0331 - 600 698 30

E-Mail:
info@verfassungsgericht.
brandenburg.de